Landratsamt auf Ukraine-Flüchtlinge vorbereitet

11. März 2022: Pressemitteilung des Landratsamt Nürnberger Land:

NÜRNBERGER LAND (lra) – Immer mehr Menschen flüchten vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland. Unterdessen sind die Vorbereitungen im Landratsamt Nürnberger Land mit Wohnplätzen für über 400 Menschen und einer eigens eingerichteten Registrierungsstelle weit fortgeschritten. Die Versorgung der Flüchtlinge ist sicher.

Der Koordinierungsstab im Landratsamt Nürnberger Land arbeitet in ständigem Kontakt mit den Hilfsorganisationen, Rettungskräften und Wohlfahrtsverbänden an Lösungen für die diversen Bedürfnisse der Menschen aus der Ukraine, die im Landkreis ankommen. Mittlerweile wurden Sachbearbeiter abgestellt, die in entsprechenden Räumlichkeiten eigens die Registrierung der Flüchtlinge übernehmen. Grundsätzlich dürfen sich Ukrainer*innen mit gültigen biometrischen Reisepass bis zu 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten. Es besteht keine Verpflichtung sich innerhalb dieser Zeit beim Ausländeramt zu melden. Um eine Erwerbstätigkeit ausüben oder um Sozialleistungen empfangen zu können, ist jedoch ein Aufenthaltstitel erforderlich. Dafür müssen sich Ukrainer*innen nach der Anmeldung bei der Gemeinde, in der sie nun wohnen, über das Ausländeramt des Landratsamtes Nürnberger Land registrieren und einen Aufenthaltstitel beantragen. Für eine persönliche Vorsprache ist die vorherige Vereinbarung eines Termins bei der Ausländerbehörde erforderlich. Für Sozialleistungen wird das Asylbewerberleistungsgesetz zur Anwendung kommen, wozu ein Antrag auf Leistungen gestellt werden muss.

Das WinWin Freiwilligenzentrum hat zur Koordination seine Freiwilligendatenbank zur Verfügung gestellt. Wenn sich Bürger*innen ehrenamtlich für die Geflüchteten engagieren möchten, können sie sich dort eintragen. Von Dolmetscherleistungen über die Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen bis zu Wohnraumangeboten kann dort alles eingetragen werden. Mittlerweile sind über die Freiwilligendatenbank fast 100 Wohnraumangebote eingegangen. Dort werden bis zu 300 Menschen Platz finden. Außerdem kann das Landratsamt weitere 120 Flüchtlinge in bestehenden Unterkünften unterbringen. Damit ist für die erste Welle sehr gut vorgesorgt. Sobald konkreter Bedarf besteht, wird sich das Landratsamt mit den Bürger*innen, die sich gemeldet haben, in Verbindung setzen. Wer privat vorübergehend ihm bekannte Menschen aus der Ukraine aufnehmen will, kann dies tun, eine Genehmigung vom Ausländeramt ist dafür nicht notwendig. Dennoch sollten sich Flüchtlinge unbedingt und umgehend bei der Gemeinde, in der sie wohnen, anmelden.

LRA Nürnberger Land, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit