Infos/Bekanntmachungen

Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Beantragung der Briefwahlunterlagen:

Die Wahlbenachrichtigungen gehen Ihnen bis spätestens 02. Februar 2025 zu. Ab diesem Zeitpunkt können Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu müssen Sie den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und der Gemeinde zurückschicken oder im Rathaus abgeben. Sie haben auch wieder die Möglichkeit ab sofort Ihre Briefwahlunterlagen ganz bequem online zu beantragen.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen verkürzten Fristen, können die Stimmzettel erst nach dem 30.01.2025 gedruckt und an uns verschickt werden. Wir gehen daher derzeit davon aus, dass wir die Briefwahlunterlagen erst zwischen dem 06. und 10. Februar an Sie verschicken oder ausgeben können. 

Informationen für Deutsche im Ausland:

Deutsche, die sich nicht nur vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und in Deutschland nicht gemeldet sind, müssen einen Antrag stellen, damit Sie in das Wählerverzeichnis eintragen werden. Weitere Informationen und Formulare hierzu erhalten Sie hier: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html 

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden: 09154/9198-16 oder wahlen@pommelsbrunn.de  

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden sie hier (Die Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt)