Aktuelles aus dem Gemeinderat | Sitzung vom 28.11.2024

05. Dezember 2024: Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2024

Niederlegung des Amtes als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied durch Ingo Kämmer; Bestimmung des Nachrückers

Herr Ingo Kämmer hat schriftlich erklärt, dass er sein Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied niederlegt. Die Niederlegung ist gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Land-kreiswahlgesetz (GLKrWG) zulässig.

Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG muss der Gemeinderat Pommelsbrunn, anknüpfend an die Feststellung der Niederlegung des Amtes durch Herrn Ingo Kämmer, über das Nachrücken einer Listennachfolgerin bzw. eines Listennachfolgers entscheiden.
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl ist Herr Hermann Kraus Listennachfolger. Herr Kraus hat schriftlich erklärt, dass er das Ehrenamt des Gemeinderats nicht annimmt.

Der nächste Listennachfolger ist Thomas Häberlein. Dieser hat schriftlich erklärt, dass er das Ehrenamt des Gemeinderats annimmt und bereit ist, den Eid nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) zu leisten.

Herr Ingo Kämmer ist für die heutige Sitzung entschuldigt. Bürgermeister Armin Haushahn würdigt ihn für seine scharfsinnigen Beiträge und bedankt sich herzlich für sein Wirken im Gemeinderat. Eine persönliche Verabschiedung von Herrn Kämmer folgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Der Gemeinderat Pommelsbrunn stellt die Niederlegung des Amtes von Herrn Ingo Kämmer einstimmig fest, nimmt den Verzicht von Herrn Hermann Kraus zur Kenntnis und stimmt dem Nachrücken von Herrn Thomas Häberlein als Listennachfolger einstimmig zu.

Vereidigung des nachrückenden Gemeinderatsmitgliedes Thomas Häberlein

Herr Thomas Häberlein hat die Wahl angenommen und sich zur Abgabe des Eides nach Art. 31 Abs. 4 GO bereit erklärt.

Der Erste Bürgermeister Armin Haushahn nimmt Herrn Häberlein folgenden Eid ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.

Der Erste Bürgermeister bittet Herrn Häberlein vorzutreten und ihm unter gleichzeitigem Heben der rechten Hand die in Art. 31 Abs. 4 GO festgelegte Eidesformel nachzusprechen.

Durch den neuen Gemeinderat, Herrn Thomas Häberlein, ergeben sich auch Änderungen in den Ausschüssen. Auch die anderen Fraktionen haben die Möglichkeit, bis 21.01.2025 Änderungen in den Ausschüssen vorzunehmen.

Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Ortsrechts:

Änderung der Satzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Pommelsbrunn (EWS) - Anpassung zur aktuellen Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags

Die Gemeinde Pommelsbrunn steht vor der Notwendigkeit, ihre aktuelle Entwässerungssatzung zu überarbeiten. Dies geht aus dem Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) hervor. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, soll die rechtlich geprüfte Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages als Grundlage dienen. Diese Mustersatzung wird an die spezifischen Gegebenheiten der Gemeinde angepasst.

Die Verwaltung sieht vor, dass die überarbeitete Abwassersatzung zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Damit wird sichergestellt, dass die Regelungen zur Entwässerung den aktuellen rechtlichen Standards entsprechen und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der Gemeinde zugeschnitten sind.

Die Abwassersatzung ist ohne den Ortsteil Mittelburg, der als einziger Ortsteil die Voraussetzungen für Kleineinleiter erfüllt. Eine Entscheidung des Bürgervereins, sich an der Anlageneinheit zu beteiligen, steht noch aus. Sollte es zu einer Einbeziehung von Mittelburg kommen, wird eine Nachtragssatzung notwendig.

Die Satzung kann hier eingesehen werden.

Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt die Änderung der Satzung „Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Pommelsbrunn (Entwässerungssatzung -EWS-)“ einstimmig.

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung BGS-EWS - Anpassung der Grundgebühren und Einleitungsgebühr

Mit der Abgabe des Prüfungsberichts des BKPV, am 15. Oktober 2024, wurde deutlich, dass die Satzungen für die Wasserversorgungsanlage sowie die Abwasserbeseitigungsanlage dringend aktualisiert werden müssen. Insbesondere die dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzungen sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand und bedürfen einer Überarbeitung. Zudem wurde der derzeitige Betrieb dieser Einrichtungen, der seit längerem nicht kostendeckend ist, kritisch angemerkt.

Gemäß dem Kommunalabgabengesetz ist die Gemeinde verpflichtet, diese Einrichtungen so zu betreiben, dass sie ihre Kosten decken können. Eine Missachtung dieser Vorgabe könnte in einer finanziell angespannten Haushaltslage erhebliche Probleme nach sich ziehen. Beispielsweise könnte eine notwendige Kreditaufnahme, die vom Landratsamt genehmigt werden muss, aufgrund der selbstverschuldeten Nichterfüllung dieser Pflichtaufgabe, von der Aufsichtsbehörde abgelehnt werden.

In einer der letzten Sitzungen im September 2024 wurden die neuen Zählergebühren für Abwasser- und Wasser, sowie die Einleitgebühr für Abwasser und die Verbrauchsgebühr für Wasser erörtert. Die damals vorgestellten Gebühren wurden zur Kenntnis genommen und sollen in die neuen Satzungen integriert werden. Es ist geplant, dass diese Satzungen, nach Beschlussfassung, zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die rechtzeitige Umsetzung dieser Maßnahmen ist entscheidend, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und finanzielle Risiken zu minimieren.

Durch das Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte & Röder, Raiffeisenstraße 2, 97209 Veitshöchheim wurden folgende Gebühren im Zuge der Gebührenkalkulation ermittelt:

Zählergebühr Abwasser 10-16 m³/h     jetzt: 60,00 €      Erhöhung: 20,00 €     künftig: 80,00 €                                                                                                                     

Zählergebühr Abwasser 30-48 m³/h     jetzt: 120,00 €     Erhöhung: 40,00 €    künftig: 160,00 €                                                                                      

Die Einleitungsgebühr wurde vom Büro Schulte und Röder auf 3,89 € pro eingeleitetem Kubikmeter Abwasser festgelegt.

Sowohl Gemeinderat Claus Tausendpfund, als auch Gemeinderat Markus Lochmüller möchten wissen, ob künftige Wasser- bzw. Abwasserkalkulationen vom Personal im Rathaus durchgeführt werden können. Grundsätzlich ja, meint Bürgermeister Armin Haushahn. Jedoch muss die Rechtssicherheit gewährleistet sein. Der Kalkulationszeitraum beträgt 4 Jahre. Da kein Gewinn erzielt werden darf, sollen die Gebühren jährlich betrachtet werden, ob eine Anpassung stattfinden muss. In den letzten 4 Jahren wurde bei Wasser und Abwasser, laut Armin Haushahn, ein Minus von 1, 7 Mio. Euro eingefahren. Keine der Anlagen, inkl. Pflanzenkläranlagen, habe kostendeckend gearbeitet.

Die Betrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung kann hier eingesehen werden.

Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt die Änderung der Satzung „Satzung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Pommelsbrunn (-BGS/EWS-)“, inkl. die Anpassung der Zählergebühren für Zähler mit einer Nenndurchflussmenge von 10-16 m³/h auf 80,00 €, für Zähler mit einer Nenndurchflussmenge von 30-48 m³/h auf 160,00 € sowie die Abwassereinleitgebühr pro eingeleiteten Kubikmeter Abwasser auf 3,89 € einstimmig.

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Änderung der Satzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pommelsbrunn (Wasserabgabesatzung-WAS) - Anpassung zur aktuellen Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags

Die Gemeinde Pommelsbrunn steht vor der Notwendigkeit, ihre aktuelle Wasserabgabensatzung zu überarbeiten. Dies geht aus dem Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) hervor. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, soll die rechtlich geprüfte Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages als Grundlage dienen. Diese Mustersatzung wird an die spezifischen Gegebenheiten der Gemeinde angepasst.

Die Verwaltung sieht vor, dass die überarbeitete Wasserabgabensatzung zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Damit wird sichergestellt, dass die Regelungen zur Entwässerung den aktuellen rechtlichen Standards entsprechen und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der Gemeinde zugeschnitten sind.

Gemeinderat Kurt Benisch erkundigt sich, ob für sozial schwache Bürger ein Sonderpreis beim Wasser gelte. Es gebe die Möglichkeit von Stundung oder dem Erlass der Gebühren, wie auch bei anderen Beiträgen, beantwortet Bürgermeister Armin Haushahn die Frage.

Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung kann hier eingesehen werden.

Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt die Änderung der Satzung „Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Pommelsbrunn (Wasserabgabesatzung -WAS-)“ einstimmig.

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung BGS-WAS - Anpassung der Grundgebühren und Verbrauchsgebühr

Mit der Abgabe des Prüfungsberichts des BKPV, am 15. Oktober 2024, wurde deutlich, dass die Satzungen für die Wasserversorgungsanlage sowie die Abwasserbeseitigungsanlage dringend aktualisiert werden müssen. Insbesondere die dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzungen sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand und bedürfen einer Überarbeitung. Zudem wurde der derzeitige Betrieb dieser Einrichtungen, der nicht kostendeckend ist, kritisch angemerkt.

Gemäß dem Kommunalabgabengesetz ist die Gemeinde verpflichtet, diese Einrichtungen so zu betreiben, dass sie ihre Kosten decken können. Eine Missachtung dieser Vorgabe könnte in einer finanziell angespannten Haushaltslage erhebliche Probleme nach sich ziehen. Beispielsweise könnte eine notwendige Kreditaufnahme, die vom Landratsamt genehmigt werden muss, aufgrund der selbstverschuldeten Nichterfüllung dieser Pflichtaufgabe, von der Aufsichtsbehörde abgelehnt werden.

In einer der letzten Sitzungen im September 2024 wurden die neuen Zählergebühren für Abwasser- und Wasser, sowie die Einleitgebühr für Abwasser und die Verbrauchsgebühr für Wasser erörtert.  Die damals vorgestellten Gebühren wurden zur Kenntnis genommen und sollen in die neuen Satzungen integriert werden. Es ist geplant, dass diese Satzungen, nach Beschlussfassung, zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die rechtzeitige Umsetzung dieser Maßnahmen ist entscheidend, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und finanzielle Risiken zu minimieren.

Durch das Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte & Röder, Raiffeisenstraße 2, 97209 Veitshöchheim wurden folgende Gebühren im Zuge der Gebührenkalkulation ermittelt:

Zählergebühr Wasser 10-16 m³/h      jetzt: 60,00 €         Erhöhung: 20,00 €       künftig: 80,00 €                                                                                                                          

Zählergebühr Wasser 30-48 m³/h      jetzt: 120,00 €       Erhöhung: 40,00 €       künftig: 160,00 €

Die Wasserverbrauchsgebühr wurde vom Büro Schulte und Röder auf 3,34 € pro entnommenen Kubikmeter Wasser festgelegt. Die Satzung kann hier eingesehen werden.

Gemeinderat Claus Tausendpfund erläutert, dass die Gemeinde Pommelsbrunn als Flächengemeinde einen höheren Unterhaltsaufwand der langen Rohrnetze habe, als kleinere Gemeinden. Dies müsse den Bürgerinnen und Bürgern auch kommuniziert werden.

Gemeinderätin Lisa Albert bittet die Verwaltung zu prüfen, ob aufgrund eindeutiger Benachteiligung durch größere Flächen evtl. Förderungen in Anspruch genommen werden können, mit dem Hinweis, dass die Nachbargemeinden Happurg und Reichenschwand von dem hohen Unterhaltsaufwand nicht betroffen sind.

Auf eine Musterberechnung für einen 4 Personenhaushalt, wie von Gemeinderat Klaus Haas gewünscht, möchte sich der Bürgermeister nicht einlassen. Jeder solle selbst seinen Verbrauch ausrechnen. Die bei Bürgerversammlungen 2022 genannten 2.000 € Verbesserungsbeiträge seien jedoch nicht glaubwürdig.

Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt die Änderung der Satzung „Satzung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung der Gemeinde Pommelsbrunn (-BGS/WAS-)“, inkl. die Anpassung der Zählergebühren für Zähler mit einer Nenndurchflussmenge von 10-16 m³/h auf 80,00 €, für Zähler mit einer Nenndurchflussmenge von 30-48 m³/h auf 160,00€ sowie die Wasserverbrauchsgebühr pro entnommenen Kubikmeter Wasser auf 3,34 € einstimmig.

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Jahresanmeldung

Wie jedes Jahr sind die Fördergemeinden der Städtebauförderung aufgefordert, ihre Bedarfe und Maßnahmen, die im Rahmen der Städtebauförderung gefördert werden sollen, für das folgende Haushaltsjahr anzumelden bzw. mitzuteilen.

Da auch die Gemeinde Pommelsbrunn, wie viele andere Kommunen, mit den vorhandenen Finanzmitteln vordringlich Aufgaben wie beispielsweise Projekte der Ver- und Entsorgung und Ganztagsbetreuung abarbeiten müssen, bleibt für Maßnahmen der Städtebauförderung wenig bis gar kein finanzieller Spielraum. 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, für das Jahr 2025 keinen Bedarf an Städtebauförderungsmitteln anzumelden, da diese ohnehin nicht zum Tragen kommen.

Nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken soll dennoch ein Antrag gestellt werden, der zwar für das Jahr 2025 keine Mittel vorsieht - jedoch in den weiteren Jahren einen Ansatz für Planungsleistungen veranschlagt wird. Die Gemeinde bekundet damit ihr Interesse, weiterhin am Städtebauförderungsprogramm teilnehmen zu wollen.

In der Finanzplanung für 2026 ist die Planung der Neugestaltung Arzloher Straße und Parkplatz Behaimweg (Planungskosten 20.000 Euro) vorzumerken. Wann die Umsetzung der Maßnahme erfolgen kann, ist von der Haushaltsentwicklung sowie der weiteren Teilhabe am Städtebauförderungsprogramm abhängig.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Antrag „Bedarfsmitteilung Städtebauförderung“ (Nr. 22.1 StBauFR 2007) für das Jahr 2025 zu stellen, jedoch ohne Anmeldung von Mitteln für konkrete Maßnahmen. In der Finanzplanung für 2026 ist die Planung der Neugestaltung Arzloher Straße und Parkplatz Behaimweg (Planungskosten 20.000 Euro) vorzumerken.

Vorstellung geplanter förderfähiger Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung

Im Zuge des für das Jahr 2026 geplanten Neubaus der Brücke Happurger Straße ist es unumgänglich, die bestehende Wasserleitung (Hauptleitung PVC 125) zu erneuern. Besonders im südlichen Widerlagerbereich der neuen Brücke quert die bestehende Leitung das Baufeld und würde bei den anstehenden Arbeiten (Einbau Spundwände für Baugrube und Widerlagerneubau) zerstört werden. Geplant ist, die bestehende Leitung durch eine neue Leitung PE-HD 150 auf einer Länge von ca. 110 m zu ersetzen. Diese Baumaßnahme muss zwingend im Jahr 2025 geplant und umgesetzt werden, da der Brückenbau unmittelbar danach im Jahr 2026 erfolgen soll.

Die Baumaßnahme ist grundsätzlich über die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) förderfähig und kann in der derzeit geltenden Förderperiode der RZWas2021 längstens bis zum 31.12.2024 beantragt werden. Um etwas Zeit für Planung und Umsetzung zu gewinnen, wird von der Verwaltung empfohlen, den Antrag noch unter Gültigkeit der RZWas2021 einzureichen und entsprechende Haushaltsmittel bei den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2025 vorzusehen.

Eine Beantragung im nachfolgenden Förderprogramm der RZWas 2025 wäre erst ab dem 01.04.2025 zu derzeit unbekannten Förderkonditionen möglich, was zu einem zeitlichen Engpass in Bezug auf Planung und Ausführung führen würde.

Der Gemeinderat Pommelsbrunn beabsichtigt einstimmig den Neubau der Wasserleitung im Bereich der Brücke Happurger Straße in Hohenstadt durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, den Antrag zum Erhalt von Fördermitteln im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas2021) beim Wasserwirtschaftsamt Nürnberg bis 31.12.2024 einzureichen.

Informationen und Anfragen

  • Für die Zusammenstellung des Zahlenwerkes für das Büro Schulte & Röder, bedankt sich Bürgermeister Haushahn bei Christian Brand, Irene Albert und Kathrin Leipenat.
  • Heute wurde die Verwaltung informiert, dass ein Fall von Hasenpest im Gemeindegebiet aufgetreten ist. Weitere Informationen werden auf der Homepage der Gemeinde bekanntgegeben.

  • Armin Haushahn berichtet von der letzten Schulverbandssitzung Hersbruck: Für die Verrohrung des Krebsbaches wurden rund 3 Mio. € vergeben, davon entfallen ca. 1,5 Mio. € auf den Schulverband (Zuwegung zum Schulkomplex).

  • Naturkindergarten Gehrestal:
    Planungskosten:                                                          ca. 300.000 €
    Tatsächliche Kosten:                                                     ca. 500.000 €
    Zuschüsse, die noch in diesem Jahr ausbezahlt werden:  ca. 117.000 €

  • Die Abnahme der Wasserleitung Bergstraße erfolgt in KW 49.

  • Die Arbeiten in der Hofstraße werden in KW 49 abgeschlossen.

  • Das Landratsamt hat darauf hingewiesen, dass die offenen Punkte aus dem Prüfbericht des BKPV, künftig zuverlässiger zu erledigen sind, als in den letzten Jahren.

  • Die 3. Bürgermeisterin Gabi Bleisteiner erkundigt sich, ob mittlerweile Angebote für eine Mikrofonanlage für den Sitzungssaal eingeholt wurden. Bürgermeister Haushahn bestätigt dies – mit ca. 50.000 € jedoch für zu teuer erachtet.

  • Gemeinderat Franz Altmann wird noch Maßnahmen in Hohenstadt durch den Landschaftspflegeverband mit Geschäftsleiter Christian Brand besprechen.