Aktuelles aus dem Gemeinderat | Sitzung vom 27.06.2024

12. Juli 2024: Aus der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2024

Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung  einer Lagerhalle für Schnittholz und Gartengeräte zur nichtgewerblichen Nutzung, Gemarkung Hohenstadt, Fl. Nr. 1577/1, Pegnitztalstraße 49

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Lagerhalle für Schnittholz und Gartengeräte zur nichtgewerblichen Nutzung, auf dem Grundstück der Gemarkung Hohenstadt, Fl. Nr. 1577/1, Pegnitztalstraße 49.

Die Grundfläche der eingeschossigen Lagerhalle beträgt 10,00 m x 7,84 m. Bei dem geplanten Dach handelt es sich um ein Pultdach mit einer Dachneigung von 3 °.

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Bereich der Ergänzungssatzung Hohenstadt-Nord Tektur v. 19.01.2006. Der landschaftspflegerische Begleitplan ist Bestandteil der Satzung.

Die Zufahrt erfolgt über die Fl. Nr. 1577, Gemarkung Hohenstadt, ein Geh- und Fahrrecht wurde eingetragen. Sowie über die Fl. Nr. 1618/3 die im Miteigentum des Antragstellers liegt.

Im Nutzungskonzept der Ergänzungssatzung Hohenstadt-Nord wird eine Wohnnutzung festgesetzt. Mit der Festsetzung dieser Nutzungsart kann gewährleistet werden, dass auf den Grundstücken keine Bebauung realisiert wird, welche sich diesbezüglich nicht in die Umgebung einpasst oder zu Konflikten mit der bestehenden Wohnbebauung führen würde.

Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu verweigern, da der Bau einer Lagerhalle das Städtebauliche Planungsziel einer Wohnnutzung widerspricht.

Die 3. Bürgermeisterin Gabriele Bleisteiner sowie Gemeinderat Franz Altmann stellen den Standort der Lagerhalle auf dem vorgesehenen Grundstück in Frage. Ziel der Ergänzungssatzung ist eine Wohnbebauung. Diese kann dann nicht mehr verwirklicht werden. Gemeinderat Christian Pickelmann dagegen bewertet das Vorhaben als Aufwertung des Grundstückes und möchte sich grundsätzlich nicht komplett gegen den Antrag aussprechen.

Der Gemeinderat Pommelsbrunn verweigert mehrheitlich dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Antrag auf Baugenehmigung, Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit bestehender Doppelgarage und Stellplätzen, Gemarkung Hartmannshof, Fl. Nr. 132/44, Waldstraße 16

Die Antragstellerin beabsichtigt den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit bestehender Doppelgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück der Gemarkung Hartmannshof, Fl. Nr. 132/44, Waldstraße 16.

Der eingegangene Bauantrag ist eine Umplanung zum Bauantrag 25/2023 der in der Bau- und Grundstücksausschusssitzung vom 14.09.2023 behandelt wurde. Die Umplanung erfolgt mit Rücksprache des Landratsamtes Nürnberger Land, sodass eine Änderung des Bebauungsplans nicht gefordert wird. Die beantragten Befreiungen sind auch Sicht des Kreisbaumeisters vertretbar.

Der Anbau im Kellergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss ist an der Nord- und Westseite des Bestandgebäudes geplant.

Im Kellergeschoss ist eine Erweiterung mit einer Grundfläche von 4,10 m x 2,88 m geplant.

Der Anbau im Erdgeschoss und Dachgeschoss erstreckt sich mit einer Grundfläche von 7,98 m x 5.02 m an der Nord- und teils an der Westseite des bestehenden Hauses.

Im Dachgeschoss wird der Anbau an der Nordseite als Dachterrasse genutzt. Über eine neu zu errichtende Dachgaube ist die Dachterrasse betretbar. Von dort führt eine Außentreppe zum Garten.

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Gebiet des Bebauungsplans Fallberg Nr. 2 von 1973 und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Der Bauantrag bedarf folgender Befreiungen, da die Festsetzungen nicht eingehalten werden können.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 S. 1 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Festsetzung Traufhöhe

Aufgrund des einzuhaltenden Grenzabstandes von 3,00 m kann der Anbau nicht vollständig an das Bestandsgebäude an der Westseite anschließen.

Hier wird eine Traufhöhe von 5,56 m erreicht.

Zulässig im Bebauungsplan ist eine Traufhöhe von 4,40 m. Ein Befreiungsantrag wird gestellt.

Die Verwaltung empfiehlt, den Befreiungsantrag Traufhöhe zu genehmigen, da die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Festsetzung Satteldach

Ein Befreiungsantrag bezüglich des im Bebauungsplan festgesetzten Satteldaches liegt bei.

An der Nordseite des Anbaus (Erdgeschoss) kommt kein Satteldach zur Ausführung sondern ein Flachdach, welches vom Dachgeschoss als Dachterrasse genutzt wird.

Die Verwaltung empfiehlt, den Befreiungsantrag Satteldach zu genehmigen, da die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommelsbrunn erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Dem Befreiungsantrag Festsetzung Traufhöhe, zulässige Traufhöhe 4,40 m, benötigte Traufhöhe 5,56 m, wird stattgegeben. Dem Befreiungsantrag Satteldach wird stattgegeben.

Vorstellung der Planungen zum Ersatzneubau der Pegnitzbrücken (St2162 und Happurger Str.) Hohenstadt

Das Staatliche Bauamt plant seit einiger Zeit die Erneuerung der Pegnitzbrücke St2162 in Hohenstadt zwischen Kreisverkehr und Bahnübergang Hauptstraße.

In zwei Gesprächen im Rathaus erläuterten die Vertreter des Staatlichen Bauamtes, Herr Schroll und Herr Hofbeck das Vorhaben.

Bevor die eigentliche Erneuerung der Brücke erfolgen kann muss ein Provisorium – eine Behelfsbrücke - errichtet werden, welche nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut wird. Im Gespräch wurde immer klarer, dass für die Behelfsbrücke einige landwirtschaftliche Flächen notwendig sind und für das notwendige Baufeld und Baustelleneinrichtung u.U. Bäume am Ortseingang von Hohenstadt gefällt werden müssten.

Da die Errichtung einer provisorischen Brücke, die wieder zurückgebaut werden muss den Grundsätzen von Nachhaltigkeit und eines ressourcenschonenden Bauausführung widerspricht wurde geprüft, ob für die Dauer der Baumaßnahmen eine Umleitung über die Happurger Straße erfolgen könnte. Die finanziellen Mittel, die für die Behelfsbrücke notwendig sind könnten auch für die Erneuerung der gemeindlichen Pegnitzbrücke in der Happurger Straße verwendet werden.

Diese Variante wurde vom Staatlichen Bauamt geprüft - mit einem positiven Ergebnis: Das Staatliche Bauamt könnte sich vorstellen, dass mit einer „Schwesterbrücke“ in der Happurg Straße der Bau einer Behelfsbrücke verzichtet werden kann. Die Planung und Bauleitung der „Schwesterbrücke“ könnte vom Staatlichen Bauamt übernommen werden. Hier wären 10% der Baukosten als Verwaltungsaufwand an das Staatliche Bauamt abzuführen.  Die Gemeinde erhält für den Ersatzbau einen freiwilligen Zuschuss (ca. 1,3 Mio €). Außerdem wurde von der Regierung von Mittelfranken eine Zuwendung mit einem Fördersatz von 70 % (nach derzeitigem Stand) des förderfähigen Aufwandes in Aussicht gestellt. Voraussetzung dafür ist jedoch die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Das heißt Zweirichtungsverkehr, sowie Geh- und Radverkehr müssen berücksichtigt werden.

Für die Gemeinde Pommelsbrunn ergibt sich so Möglichkeit, mit Unterstützung des Staatlichen Bauamtes in finanzieller und fachlicher Hinsicht die baufällige Brücke in der Happurger Straße zu erneuern.

Herr Schroll vom Staatlichen Bauamt wird in der Sitzung die Baumaßnahme, die Kosten sowie den möglichen zeitlichen Ablauf vorstellen.

Herr Schroll vom staatlichen Bauamt berichtet vom verheerenden Zustand beider Brücken. Im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, sowie der enormen Kosten bedankt sich Herr Schroll bei der Verwaltung für den Hinweis die Brücke an der Happurger Straße anstelle einer teuren Behelfsbrücke für die Umleitung während der Bauphase der Pegnitzbrücke zu nutzen.

Aktuell ist die Brücke Happurger Straße nur einseitig befahrbar und für den Schwerlastverkehr nicht mehr zulässig. Herr Schroll zeigt aktuelle Schadenbilder auf und stellt die Kosten und die Finanzierung eines Ersatzneubaus der Brücke Happurger Straße vor. Aufgrund der Kosteneinsparung für die Behelfsbrücke liegt der Eigenanteil bei der Gemeinde Pommelsbrunn lediglich bei ca. 600.000,00 Euro. Aufgrund der für 2027 geplanten Erneuerung der Pegnitzbrücke drängt die Zeit hinsichtlich einer Entscheidung zur Brücke Happurger Straße. Baubeginn ist hier für 2025 angedacht. Die ausführliche Präsentation ist diesem Protokoll beigefügt.

Die Gemeinderatsmitglieder diskutieren ausführlich das Für und Wieder des anstehenden Projektes.

Kurt Benisch fragt, ob eine Abklärung mit der Deutschen Bahn nötig ist. Dies verneint Herr Schroll. Außerdem ist zu klären, ob die Möglichkeit besteht auch weiterhin eine Gewichtsbeschränkung zu erteilen, um den Schwerlastverkehr auch zukünftig aus dem Ortskern von Hohenstadt fern zu halten.

Franz Altmann und Lisa Albert missfällt der angesetzte Zeitdruck hinsichtlich einer schnellen Entscheidung. Grundsätzlich gefällt der Ansatz keine Behelfsbrücke zu bauen, allerdings betrachtet Franz Altmann die Bedingung einer zweispurigen Brücke als keine Verbesserung und äußert Bedenken zu Linksabbiegern in der Happurger Straße und den direkten Bushaltestellen an der dortigen Ausfahrt.

Ebenso empfindet Lisa Albert den Schwerlastverkehr als Verschlechterung für den erneuerten Dorfplatz, sowie den sehr nahen Bahnübergang als Gefahrenstelle. Sie bittet wie auch Franz Altmann um eine Prüfung der Verkehrslage in diesem Bereich für die Zeit nach der Bauphase bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Dieter Brunner erkundigt sich bei Herrn Schroll wer Eigentümer und Bauherr der Brücke sein wird und nach welcher Zeit eventuelle Veränderungen stattfinden können. Herr Schroll bestätigt, dass sowohl Eigentürmer als auch Bauherr die Gemeinde sein wird und es für die Baumaßnahme eine 10-jährige Veränderungssperre gibt.

Manfred Loos und Klaus Haas merken an, dass die Klärung aller Fragen zeitlich schwierig ist. Selbst bei einer Verschiebung in die nächste Gemeinderatsitzung wird kein ausgearbeitetes Verkehrskonzept für Hohenstadt vorliegen. Ebenso stellt sich die Frage welche Alternative es zum aktuellen Angebot gibt. Vielmehr gilt es zu klären, welche verkehrsregelnde Maßnahmen die Gemeinde nach den Bauphasen auch hinsichtlich der Förderfähigkeit erteilen kann z.B. ob die Brücke zwingend weiterhin für den Schwerlastverkehr freigegeben werden muss.

Markus Lochmüller und Doris Ertel möchten von Herrn Schroll wissen wie lange die Gemeinde Zeit hat um alle Fragen zu klären. Herr Schroll muss spätestens im 3. Quartal diesen Jahres die Entscheidung der Gemeinde weitergeben. Weiterhin stößt Markus Lochmüller die alternative Überlegung an, wieviel eine neue Brücke kosten würde, die weiterhin einspurig verläuft.  Zumindest bittet er aber ebenfalls um Klärung des Schwerlastverbotes bei der geforderten 2-spurigen Fahrbahn. Letztendlich empfindet Markus Lochmüller das Angebot aber für alternativlos und weist auf die 3-jährige Bauphase hin, in dieser ein langfristiges Verkehrskonzept erstellt werden kann.

Herbert Bauer bekräftigt den äußerst schlechten Zustand und die Brisanz zur Erneuerung der Brücke. Er gibt eindringlich zu Bedenken, dass die Gemeinde ein günstigeres Angebot nicht mehr bekommen wird. Außerdem ist er der Meinung, dass LKW´s nicht in den Ortskern von Hohenstadt fahren werden. Dem schließt sich auch Fraktionskollege Maximilian Pickel an. Da die Hauptstraße die Vorfahrstraße ist, wird das Linksabbiegen bei einer längeren Standzeit unattraktiv und der schnellere Weg über den Kreisverkehr gewählt werden.

Christian Pickelmann erkundigt sich nach einer möglichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh. Es ist zu prüfen wie weit die Gemeinde die Verkehrsführung unattraktiv gestalten kann, um die Verkehrslage so zu entspannen. Er zweifelt an wie lange die Brücke überhaupt noch befahrbar ist und stellt auf lange Sicht klar, entweder die Brücke zu sperren oder zu erneuern. Darüber hinaus hinterfragt er auch an den Zustand der Brücke über den Högenbach in derselben Straße.

Für Fraktionskollegin Martina Hoffmann ist eine Diskussion über eine eventuelle Behelfsbrücke und die aktuellen Gedanken über eine Verkehrsführung nicht nachvollziehbar. Die Erneuerung der Brücke ist mehr als überfällig. Noch dazu liegt der Gemeinde ein günstiges Angebot vor, sodass sie sich für einen Beschluss in der heutigen Sitzung ausspricht.

Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt einstimmig, in Kooperation mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg die Pegnitzbrücke Happurger Straße zu Erneuern und als Umleitung für die Dauer der Bauzeit der Pegnitzbrücke St2162 einzurichten.

Bericht des RPA-Vorsitzenden über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 2022

Der Rechnungsprüfungsprüfungsausschuss hat die von der Verwaltung erstellte Jahresrechnung 2022 geprüft und einer örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 GO unterzogen.

Feststellung der Jahresrechnung 2022

Nachdem der Vorsitzende des RPA in der Sitzung einen Bericht über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 abgegeben hat und die Jahresrechnung durch die Verwaltung vorgestellt wurde, ist anschließend gem. Art. 102 Gemeindeordnung (GO) über die Feststellung der Jahresrechnung Beschluss zu fassen (vgl. Art. 102 Abs. 3 GO).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2022 und genehmigt nachträglich die im Haushaltsjahr angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Art. 66 GO).

Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Nach Vorstellung und Feststellung der Jahresrechnung 2022 ist abschließend gem. Art. 102 Gemeindeordnung (GO) über die Entlastung der Verwaltung Beschluss zu fassen (vgl. Art. 102 Abs. 3 GO).

Art. 102 Rechnungslegung

(3) Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Verweigert der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung der Verwaltung.

Mobilfunkausbau im südlichen Gemeindegebiet - Funkmast Lanzenberg (Waizenfeld)

Der Suchkreis „weiße Flecken“ lag im südlichen Gemeindegebiet im Bereich des „Lanzenberges“ bei Waizenfeld. Die Frage an das Mobilfunkzentrum, ob sich evtl. eine Verschiebung des Suchkreises durch bereits gebaute Masten verändert habe wurde verneint.

Nach Rücksprache mit den Mobilfunkbetreibern, sowie dem Mobilfunkzentrum kristallisierte sich als bestgeeignetes Grundstück ein Waldgrundstück am Lanzenberger heraus. Sollte der Mast in diesem Bereich errichtet werden hätten alle drei Mobilfunkversorger Interesse den Mast zu nutzen.

Der Eigentümer des Grundstücks steht dem Vorhaben positiv gegenüber - ein Pachtvertrag wäre möglich.

Die Begehung mit einem Bauunternehmer, der u.a. Forstwege baut und wiederherstellt verlief positiv. Die wegemäßige Erschließung über den bestehenden Wanderweg ist grundsätzlich möglich. Mit dem Einbau einer Kehre könnte der besonders steile Teil vor der Hochebene „entschärft“ werden.

Generell stellt sich die Frage, ob die Gemeinde einen neuen Funkmast errichten möchte. Dies muss zeitnah entschieden werden, da sonst der Förderbescheid ausläuft. Die maximale Förderhöhe von 500.000,00 Euro wäre für die Gemeinde dann verloren.

Im Gremium werden Fragen zur Höhe des Eigenanteils und zur Größe des Funkmastes gestellt und für welche Ortsteile sich eine Verbesserung im Mobilfunkbereich ergibt.

Kathrin Leipenat aus der Verwaltung erläutert eine Besserung für die Gemeindeteile Heldmannsberg, Guntersrieth, Stallbaum, Mittelburg und Waizenfeld. Keine konkrete Auskunft kann aktuell zur Höhe des Mastes und zum Eigenanteil der Gemeinde gemacht werden. Lediglich der Wegebau konnte mit einem Betrag zwischen 60.000,00 – 70.000,00 Euro bereits kalkuliert werden. Zu berücksichtigen sind außerdem Kosten für die Antennenpacht und die Grundstückspacht.

Der Gemeinderat Pommelsbrunn stimmt dem Standort „Lanzenberg“ bei Waizenfeld für die Errichtung eines Funkmast im Rahmen des Förderprogramms „Mobilfunkausbau Bayern“ mehrheitlich zu.

Bekanntgaben aus vergangenen nichtöffentlichen Sitzungen

Vergaben:

Asphaltierung von Kleinflächen im Gemeindegebiet
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe einstimmig zu und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, hier die Firma ME Asphaltbau GmbH, Benediktinerweg 32, 92224 Amberg, zum Angebotspreis von 1.871,44 €, einschl. Mehrwertsteuer, zu vergeben.

Wasserversorgung – Brunnenregenerierung II und III Hartmannshof
Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt einstimmig, den Auftrag für die Brunnenregenerierung Brunnen II und Brunnen III im OT Hartmannshof, zum Angebotspreis von 34.548,68 € brutto, an die Firma Etschel, Hof, zu vergeben.

Erneuerung der E-Technik des Abwasserpumpwerks Hubmersberg
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten für die Erneuerung der E-Technik beim Pumpwerk Hubmersberg einstimmig und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma Elektro-Hofmockel GmbH, Gewerbering Nord 11, 91189 Rohr, auf Grundlage des Angebots vom 15.04.2024, zum Angebotspreis von 28.089,82 €, einschl. Mehrwertsteuer, zu vergeben.

Informationen und Anfragen

  • Trinkwasseruntersuchung Hartmannshof: Die Untersuchungen ergaben, dass sich das Trinkwasser für Hartmannshof vermutlich aufgrund Pollen in einem bakteriologisch nicht einwandfreien Zustand befindet. Seit 24.06.2024 erfolgt die Chlorung des Trinkwassers.

  • Die Feilenbrunnenstraße in Hartmannshof ist insgesamt für 3 Wochen gesperrt. Es müssen Wasserschieber getauscht werden. Eigentümer wurde angeboten die eigenen Schieber in diesem Zuge mit zu tauschen.

  • Kirchweih Hartmannshof
    Bürgermeister Armin Haushahn übermittelt einen Dank von Michael Müller an alle Unterstützer der Kirchweih in Hartmannshof. Dem schließt sich Gemeinderat Alexander Bock an. Auch er möchte sich bei Verwaltung und vor allem beim Bauhof für die Unterstützung und gelebte Gemeinschaft bedanken.

  • Staatlichen Ehrungen Feuerwehr
    Zukünftig werden alle 2 Jahre im Herbst die staatlichen Ehrungen für den Feuerwehrdienst durchgeführt. Als Veranstaltungsorte wurden der Lindenhof Hubmersberg und das Gasthaus Zum Schottental in Heldmannsberg gewählt.

  • Bürgermeister Armin Haushahn berichtet vom aktuellen Polizeibericht. Nach Hersbruck wurden im Gemeindegebiet Pommelsbrunn die zweit meisten Verkehrsunfälle gemeldet.

  • Zur Wilhelm-Aschka-Straße hat die Verwaltung bisher keine Rückmeldung von Herrn Dr. Gotto erhalten.

  • Geschwindigkeitstafel Hubmersberg in der Zeit 28.02.2024 – 19.06.2024
    Eine Auswertung ergab, dass die Höchstgeschwindigkeit von 30 kmh von 70% der vorbeifahrenden Fahrzeuge überschritten wurde. Der Mittelwert der gesamten aufgezeichneten Geschwindigkeiten ergab 46 kmh. Der schnellste Fahrer wurde mit 78 kmh dokumentiert.

  • Kommunaler Prüfungsverband
    Aus den Prüfungen der Jahre 2016 und 2020 sind immer noch Aufgaben offen und abzuarbeiten. In den Jahren 2019 – 2022 wurden lediglich 9,9 Mio. Euro für Baumaßnahmen investiert. Für Gemeinden der Größe wie Pommelsbrunn ist dieser Betrag zu gering.

  • 3. Bürgermeisterin Gabriele Bleisteiner bemängelt den sehr schlechten Zustand vom Friedhof in Hartmannshof. Es wurden bereits Briefe bzgl. Wildbewuchs an die Nutzungsberechtigen versendet. Zukünftig bittet sie um eine Aufnahme in die Friedhofsatzung wie oft die Nutzungsberechtigten angeschrieben werden bis die Gemeinde die Erledigung übernimmt.

  • Regelmäßige Treffen für die Feldgeschworenen sind für den Herbst geplant.

  • Gemeinderätin Lisa Albert erinnert an die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Schotterstraßen.

  • Gemeinderat Christian Pickelmann bitte um die Erneuerung des Ortsschildes in Kleinviehberg. Außerdem möchte er eindringlich auf die Prüfung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 kmh auf der Kreisstraße zwischen Hohenstadt und Bahnübergang nach Hersbruck aufmerksam machen. Bürgermeister Armin Haushahn hatte dazu bereits Kontakt mit dem Landratsamt. Es ist weder eine Geschwindigkeitsbeschränkung noch eine Verschiebung des Ortsschildes vorgesehen.