Aktuelles aus dem Gemeinderat | Sitzung vom 24.10.2024

04. November 2024: Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2024

Ehrung der Helfer beim Hochwasserereignis im Landkreis Donau-Ries

Vom 5. bis 7. Juni 2024 waren im Rahmen des Feuerwehrhilfeleistungskontingents 9 Feuerwehrmänner und -frauen aus dem Gemeindegebiet Pommelsbrunn beim Hochwasserereignis im Landkreis Donau-Ries im Einsatz. Als Dankeschön und Anerkennung fand am 2. Oktober 2024 ein Helferessen in der Karl-Diehl-Halle in Röthenbach statt.

4 Personen aus dem Gemeindegebiet konnten an dem Helferessen nicht teilnehmen. Bürgermeister Armin Haushahn hat deshalb Jasmin Springer, Andreas Loos, Christoph Schramm und Uwe Sterneckert zur heutigen Gemeinderatssitzung eingeladen, um ihnen das Schreiben des Bayerischen Ministerpräsidenten, die Anstecknadel und ein kleines Präsent zu überreichen.

Bürgermeister Haushahn dankt auch den Arbeitgebern, die den Einsatz ihrer Angestellten ermöglicht haben.

Haushaltsplanung 2025 - Zuschüsse an örtliche Vereine und Verbände

Die Verwaltung hat die geplanten Vereins- und Jugendförderungen für das kommende Haushaltsjahr 2025 zusammengestellt. Sie ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

Der Antrag vom 18.06.2024 des Fördervereins Hunas - Archiv des Eiszeitalters e.V. und des Fördervereins Arche Lichtenstein e.V., sind in der Auflistung eingearbeitet.

Dem Gemeinderat obliegt es nun, über die vorgeschlagene Liste zu beraten und diese zu verabschieden.

Kämmerin Irene Albert erläutert die Änderungen zum Vorjahr:

Förderverein First Responder Eschenbach                                           500 €

AW Hartmannshof-Pommelsbrunn                                        -              100 €

Gemeinderat Ingo Kämmer weist darauf hin, dass für den Tierschutzverein Hersbruck eine Pauschale von 0,75 €/Einwohner gezahlt wird, für den Diakonieverein jedoch nur 0,50 €/Einwohner und schlägt vor, dies anzupassen. Gemeinderat Claus Tausendpfund und Gemeinderat Manfred Loos sprechen sich jedoch dafür aus, dass Vereine eine Erhöhung nicht pauschal erhalten sollten, sondern einen entsprechenden Antrag stellen müssen.

Der Gemeinderat nimmt von der vorgelegten Liste Kenntnis und genehmigt diese einstimmig. Die erforderlichen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2025 mit aufzunehmen.

Bauanträge:

B-2024-291-4, BA 2024/26 Antrag auf Baugenehmigung, Nutzungsänderung und energetische Sanierung des Saales. Einbau einer Wohnung im Erdgeschoss, Gemarkung Hohenstadt, Fl. Nr. 127, Hauptstraße 10

Der Antragsteller, Herr Klein, beabsichtigt eine Nutzungsänderung und energetische Sanierung des Saales. Einbau einer Wohnung im Erdgeschoss auf dem Grundstück Hauptstraße 10, Gemarkung Hohenstadt, Fl. Nr. 127.

Im ehemaligen Saal soll eine 2-Zimmer-Wohnung entstehen.

Es werden 1,5 Stellplätze benötigt.

Die Erschließung ist vorhanden.

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Bebauungsplan-Gebiet Nr. 20 „Ortskern Hohenstadt“, der sich in Aufstellung befindet.

Ein Antrag nach § 3 auf Ausnahme der Veränderungssperre wurde gestellt.

Das Bauvorhaben kann vor Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen werden. Vergleichsfälle wurden bereits zugelassen.

Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und dem Antrag nach § 3 Ausnahme der Veränderungssperre stattzugeben.

Der Gemeinderat Pommelsbrunn erteilt dem Bauantrag B-2024-291-4 BA 2024/26 Nutzungsänderung und energetische Sanierung des Saales. Einbau einer Wohnung im Erdgeschoss auf dem Grundstück Hauptstraße 10, Gemarkung Hohenstadt, Fl. Nr. 127, einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB. Dem Antrag auf Ausnahme der Veränderungssperre wird zugestimmt.

B-2024-292-4, BA 2024/27 Abbruch vom vorhandenen Anbau mit Abstellraum im EG und HWR im OG; Errichtung einer Stahltreppe als Zugang zur Wohnung im OG, Einbau einer Ein-Zimmer-Wohnung im EG, Gemarkung Hohenstadt, Fl. Nr. 127, Hauptstraße 10

Der Antragsteller, Herr Klein, beabsichtigt den Abbruch vom vorhandenen Anbau mit Abstellraum im Erdgeschoss und Hauswirtschaftsraum im Obergeschoss; Errichtung einer Stahltreppe als Zugang zur Wohnung im Obergeschoss und den Einbau einer Ein-Zimmer-Wohnung auf dem Grundstück Hauptstraße 10, Gemarkung Hohenstadt, Fl. Nr. 127.

Der bestehende Anbau an der Nordseite des Bestandsgebäudes soll entfernt werden und durch eine Stahltreppe den Zugang zur Wohneinheit im Obergeschoss gewährleisten.

Insgesamt befinden sich in dem Bestandsgebäude fünf Wohnungen. Im auszubauenden Saal (siehe BA 2024/26, B-2024-291-4) wird eine Zwei-Zimmer Wohnung geschaffen.

Nach Stellplatzsatzung der Gemeinde Pommelsbrunn müssen insgesamt 10 Stellplätze geschaffen werden. 10 Stellplätze werden vom Bauherrn nachgewiesen.

Hier ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu überprüfen, ob Stellplatz 8 nutzbar ist, da sich dort die Stützen für die Stahltreppe befinden.

Die Erschließung ist vorhanden.

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Bebauungsplan-Gebiet Nr. 20 „Ortskern Hohenstadt“, der sich in Aufstellung befindet.

Ein Antrag nach § 3, auf Ausnahme der Veränderungssperre, wurde gestellt.

Das Bauvorhaben kann vor Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen werden. Vergleichsfälle wurden bereits zugelassen.

Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und dem Antrag nach § 3 Ausnahme der Veränderungssperre stattzugeben.

Der Gemeinderat Pommelsbrunn erteilt dem Bauantrag B-2024-292-4, BA 2024/27 Abbruch vom vorhandenen Anbau mit Abstellraum im Erdgeschoss und Hauswirtschaftsraum im Obergeschoss; Errichtung einer Stahltreppe als Zugang zur Wohnung im Obergeschoss; Einbau einer Ein-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss, auf dem Grundstück Hauptstraße 10, Gemarkung Hohenstadt, Fl. Nr. 127, einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, gem. § 36 BauGB. Dem Antrag auf Ausnahme der Veränderungssperre wird zugestimmt.

SB-2024-58-4, BA 2024/28, Antrag auf Baugenehmigung, Nutzungsänderung und Umbau eines Mehrfamilienhauses in eine Asylunterkunft, Gemarkung Hartmannshof, Fl. Nr. 144/2, Ahornstraße 2

Die Antragsteller, Frau und Herr Masny, beantragen die Nutzungsänderung und Umbau eines Mehrfamilienhauses in eine Asylunterkunft auf dem Grundstück Ahornstraße 2, Gemarkung Hartmannshof, Fl. Nr. 144/2.

Die Asylunterkunft ist für 20 Personen gedacht.

Im Kellergeschoss befinden sich 2 Zimmer, davon 1 Zweibettzimmer und 1 Vierbettzimmer sowie Bad mit Dusche und WC.

Im Erdgeschoss befinden sich 4 Zimmer, davon 1 Einbettzimmer, 2 Zweibettzimmer und 1 Vierbettzimmer sowie Bad mit Dusche und WC, 1 weiteres WC und eine Küche.

Im Dachgeschoss befinden sich 3 Zimmer, davon 2 Zweibettzimmer und 1 Einbettzimmer sowie 1 Bad mit Dusche und WC und eine Küche.

Nach der GaStellV sind für Gemeinschaftsunterkünfte 1 Stellplatz je 30 Betten. 3 Stellplätze werden geschaffen.

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Gebiet des Bebauungsplans Fallberg Nr: 2 und wird nach § 30 BauGB beurteilt.

Das Bauvorhaben bedarf einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden es erfordern und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Gemeinderat Dieter Brunner empfindet es als unmöglich, dass bei den Planungen kein Aufenthaltsraum berücksichtigt wurde. Dem schließen sich Gemeinderat Klaus Haas und Gemeinderätin Lisa Albert an, die eine Belegung mit 20 Personen für zu viel erachten. Gemeinderat Manfred Loos weist darauf hin, dass aus vormals einem Ein- bzw. Zweifamilienhaus nun ein Mehrfamilienhaus gemacht werde. Klaus Haas zeigte sich durchaus einverstanden, in Hartmannshof Flüchtlinge aufzunehmen. Die Infrastruktur wie Arzt, Einkaufsmöglichkeiten, Bahnanschluss seien gegeben. Konflikte seien jedoch bei 20 Personen vorprogrammiert, zumal die Gemeinde kein Mitspracherecht hat, welche Personengruppen einziehen werden. Die 3. Bürgermeisterin weist auf das Baugesetz hin, in dem ein Vorhaben auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein müsse.

Folgende Punkte sollen in die Stellungnahme ans LRA aufgenommen werden:

-       20 Personen sind für die Asylunterkunft in Hartmannshof zu viel (menschenunwürdig)

-       Neben den geplanten Küchen soll jeweils ein Aufenthaltsraum eingeplant werden, dadurch würde sich die Personenzahl in den restlichen Zimmern automatisch reduzieren.

-       Das Vorhaben ist nicht im nachbarlichen Interesse

-       4 Personen in einem Zimmer, außer Familien, sind zu viel.

Der Gemeinderat Pommelsbrunn lehnt mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, für den Bauantrag SB-2024-58-4 BA 2024/28 Nutzungsänderung und Umbau eines Mehrfamilienhauses in eine Asylunterkunft, Gemarkung Hartmannshof, Fl. Nr. 144/2, Ahornstraße 2,  ab.

Anfrage über die Erlaubnis zur Asphaltierung der Zufahrtsstraße "Autowerkstatt Baer" in Stallbaum

Die Autowerkstatt "Bär" hat im Namen von Hermann Bär einen schriftlichen Antrag vom 02.10.2024 an die Gemeinde gestellt, um die Zufahrtsstraße auf eigene Kosten asphaltieren zu lassen. Daraufhin fand eine Ortsbesichtigung statt. Dabei wurden verschiedene Aspekte, wie Oberflächenentwässerung, Leitungsrechte, Straßenneigung, Durchfahrtsrechte, Verkehrssicherungspflichten und Winterdienst in den Fokus genommen. Diese Punkte müssen vor einer möglichen Zustimmung oder Ablehnung durch den Gemeinderat eingehend geprüft werden.

Nach der Überprüfung durch die Bauverwaltung ergeben sich mehrere Optionen:

1.       Verkauf des gemeindlichen Grundstücks an die Autowerkstatt

2.       Abschluss eines Pachtvertrags

3.       Eintragung einer Grunddienstbarkeit bzw. Wegerechts

4.       Beibehaltung des aktuellen Zustands

Die Bauverwaltung äußert sich zu den einzelnen Punkten wie folgt:

Zu Punkt 1 wird angemerkt, dass ein Verkauf der Straße vermieden werden sollte, um nachbarschaftliche Konflikte zu verhindern. Bei Punkt 2 wird festgestellt, dass ein Pachtvertrag mit einer hohen Pachtablöse im Vergleich zu den Investitionskosten für die Gemeinde unverhältnismäßig wäre. Daher schlägt die Bauverwaltung vor, das Grundstück durch eine notarielle Dienstbarkeit (Wegerecht) zu regeln. Dies würde beinhalten, dass der laufende Unterhalt, die Verkehrssicherungspflicht sowie der Winterdienst und die Herstellung der Straße samt Vermessung, Entwässerung und Asphaltierung durch Auflagen der Gemeinde vom herrschenden Grundstück (Werkstatt) getragen werden müssen.

Zusätzlich sollten auch die Leitungsrechte dritter, wie Wasser- und Kanalleitungen auf dem Zufahrtsgrundstück verankert werden. Die Gemeinde könnte hierbei auf eine Entschädigung für die Leitungen verzichten; die Kosten für Urkunde und Grundbucheintrag wären vom Antragssteller zu tragen.

Aus bautechnischer Sicht muss zudem die Entwässerung der Straße weiter ausgeplant werden. Hierbei gibt es zwei mögliche Ansätze: Entweder trägt der Antragssteller die Kosten oder diese fallen rückwirkend auf die Gemeinde zurück. Eine Möglichkeit besteht darin, das anfallende Oberflächenwasser direkt auf dem Grundstück versickern zu lassen; hierfür müsste der Antragsteller entsprechende technische Einrichtungen schaffen und eine Genehmigung beim Landratsamt Nürnberger Land zur Einleitung des Oberflächenwassers ins Grundwasser beantragen.

Alternativ könnte das Oberflächenwasser in den örtlichen Oberflächenkanal geleitet werden, welcher dann zu einer tiefergelegenen Versickerungsanlage führt. Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer neu zu beantragenden Versickerungsanlage im Eigentum der Gemeinde, die Versickerungsfläche sowie eine mögliche Vorreinigung, größer wird und somit auch die baulichen Kosten steigen würden; in diesem Fall wäre die Gemeinde Kostenträger. Kosten können zum derzeitigen Stand nicht beziffert werden.

Bürgermeister Armin Haushahn bekräftigt, dass sich eine Asphaltierung durch die Gemeinde schlecht darstellen ließe, weil die Straße im Außenbereich liegt. Außerdem müssten bei einem Straßenausbau durch die Gemeinde alle Anlieger zahlen, die aber an einem Ausbau kein Interesse haben. Gemeinderat Klaus Haas befürwortet ein Entgegenkommen gegenüber der Firma Bär, da man mittelständische Unternehmen vor Ort durchaus fördern sollte. Da es sich um ein Gemeindegrundstück handelt, schlägt Gemeinderat Claus Tausendpfund vor, dass die Kosten der Vermessung auch von der Gemeinde getragen werden sollten und der Bauhof bei kleineren Arbeiten unterstützen sollte. Dieser Vorschlag findet im Gremium Zustimmung und wird in folgendem Beschluss zusammengefasst.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig einer Asphaltierung der Zufahrtsstraße mit FlNr. 582, Gemarkung Arzlohe zu, eine notarielle Dienstbarkeit (Wegerecht) ist zu vereinbaren. Dies beinhaltet, dass der laufende Unterhalt, die Verkehrssicherungspflicht sowie der Winterdienst und die Herstellung der Straße, Entwässerung und Asphaltierung durch Auflagen der Gemeinde vom Antragsteller getragen werden müssen.  Die Vermessung übernimmt die Gemeinde Pommelsbrunn. Einer Einleitung von Oberflächenwasser der asphaltierten Zufahrtsstraße in den gemeindlichen Oberflächenkanal wird zugestimmt.

Bekanntgabe aus vergangenen nicht-öffentlichen Sitzungen

Vergaben:

Ersatzbeschaffung für das Leasingfahrzeug – Unimog U427
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, für die Ersatzbeschaffung des Unimog das Leasingangebot (Monatsleasing über 60 Monate) zum Angebotspreis von 3.073,92 € brutto und das Komplett-Serviceangebot in Höhe von 487,21 € brutto pro Monat an die Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH in 90411 Nürnberg zu vergeben.

Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von Friedhofsdiensten
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, einen Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von Friedhofsdiensten mit der Firma Bestattungen Scharf GmbH & Co.KG zu den bisherigen Konditionen zu schließen. Laufzeit des Vertrages: 01.01.2025 bis 31.12.2025.

Informationen und Anfragen

  • Die 3. Bürgermeisterin Gabi Bleisteiner informiert, dass am Friedhof in Hartmannshof immer wieder Hausmüll entsorgt wird und bittet darum, ein Schild „Müll abladen verboten“ am Container anzubringen.

Bürgermeister Haushahn informiert:

  • In der Hofstraße wird seit dieser Woche an der Umsetzung des Gerichtsurteils gearbeitet

  • Die Wassertretanlage in Hohenstadt ist seit dieser Woche geöffnet

  • Die Kneippanlage in Pommelsbrunn ist seit dieser Woche geschlossen

  • Die Erneuerung der Wasserleitung in der Bergstraße wird in ca. 14 Tagen fertiggestellt

  • Vor ca. 3 Wochen hat ein Termin mit Mitgliedern des Obst- und Gartenbauvereins Pommelsbrunn stattgefunden. Der Verein möchte gerne eine Streuobstwiese entlang des Radwegs im Talgrund Pommelsbrunn anpflanzen. Die 3. Bürgermeisterin erinnert an die Pflege der Streuobstwiese, die dann ebenfalls vom OGV übernommen werden müsste.

  • Am 27.01.2025 findet um 11 Uhr eine Gedenkfeier am KZ-Mahnmal in Hubmersberg statt. Es handelt sich zwar nicht um eine gemeindliche Veranstaltung, jedoch ist die Gemeinde Pommelsbrunn Mit-Initiator.

  • Im Rathaus fand ein Termin mit Vertretern des Kirchenvorstands Eschenbach, Vertretern der Landeskirche und der Gemeindeverwaltung samt Bürgermeister statt. Dabei ging es um die Zukunft des Friedhofs und anstehende Sanierungsarbeiten. Schnell stellte sich dabei heraus, dass wohl ein Kommunikationsproblem zwischen Kirchenvorstand und Landeskirche das weitere Vorgehen behindert. Es sollen weitere Termine der beiden Parteien erfolgen, um ein Konzept zu erarbeiten. Die politische Gemeinde ist dabei nicht eingebunden.