Änderung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

16. August 2024: Änderung der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer rückwirkend ab 01.01.2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 im Rahmen der Haushaltsverabschiedung die Hebesätze für die Grundsteuern A (für landwirtschaftliche Grundstücke) und B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) von 320 auf 350 v.H. angepasst.

Die Hebesätze für die Gewerbesteuer werden von 320 geringfügig auf 330 v.H. erhöht.

Der Versand der Änderungsbescheide erfolgt Ende August.

Für die Grundsteuer wird die Erhöhung mit einer Zwischenfälligkeit zum 30.09.2024 erhoben. Bei der Gewerbesteuer wird der Differenzbetrag auf die Fälligkeit 15.11.2024 angerechnet.

Auf eine Anpassung der Hebesätze auf Landesdurchschnitt wurde bereits des Öfteren in den letzten Jahren von der Rechtsaufsicht hingewiesen und muss nun aufgrund der finanziellen Situation durchgeführt werden.